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24.04.2023
Erschütterung des Beweiswerts einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 08.09.2021 (Az.: 5 AZR 149/21) die Klage einer Arbeitnehmerin auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall rechtskräftig abgewiesen, obwohl die Klägerin für den betreffenden Zeitraum eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes vorweisen konnte. Der verklagte Arbeitgeber hatte nach Ansicht des Gerichts den Beweiswert der AU-Bescheinigung dadurch erschüttert, dass er tatsächliche Umstände darlegte bzw. bewies, die Anlass zu „ernsthaften Zweifeln“ an dem Bestehen der Arbeitsunfähigkeit begründeten. Konkret war das im vorliegenden Fall die Tatsache, dass die Arbeitnehmerin das betreffende Arbeitsverhältnis gekündigt und anschließend eine AU-Bescheinigung vorgelegt hatte, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasste. Aufgrund dieses Vortrags des beklagten Arbeitgebers wäre es nach Ansicht des Gerichts an der Klägerin gewesen, ihre Arbeitsunfähigkeit substantiiert darzulegen und zu beweisen, was diese aber trotz gerichtlicher Hinweise nicht hinreichend getan habe.
(Rechtsanwalt Manzau)
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